Kosten

Kosten

Die Kosten unserer Beauftragung stellen wir Ihnen transparent und verständlich dar. Sollten wir Sie im ersten Gespräch nicht über die zu erwartenden Kosten informieren, zögern Sie nicht uns zu fragen.

Erstberatung

Eine erste detaillierte Fallbesprechung kostet Sie in der Regel eine sogenannte Beratungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich dabei nach der Komplexität des Falls und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Dabei ist die Erstberatung bei Verbrauchern gesetzlich auf einen Betrag in Höhe von 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gedeckelt.

Bei Bedarf informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten Beratungshilfe zu beantragen oder die Übernahme der Rechtsanwaltskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

Die weitere Vergütung unserer Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Höhe ist der Gegenstandswert maßgeblich.

Bei Bedarf kann auch eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden.

Beratungshilfe

Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Sie können den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes stellen.

Der Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe kann auch erst nach der Beratung gestellt werden. Er muss jedoch spätestens vier Wochen nach der Beratung beim Amtsgericht eingehen, sonst wird der Antrag abgelehnt.

Prozesskostenhilfe

Personen, die sich aufgrund der finanziellen Situation selbst keinen Anwalt leisten können, erhalten durch Prozesskostenhilfe die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Voraussetzungen dafür, dass das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt sind:

  1. Der Antrag setzt voraus, dass der Antragsteller im gerichtlichen Verfahren WAHRSCHEINLICH ERFOLG haben wird.
  2. Der Antragsteller muss FINANZIELL BEDÜRFTIG sein. Dieses ist er, wenn er die Prozess- und Anwaltskosten entweder überhaupt nicht oder allenfalls zum Teil aufbringen kann. Dieses muss der Antragsteller mit einer „Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ nachweisen. Den Vordruck finden Sie auf unserer Website unter Downloads.
  3. Es darf KEINE MUTWILLIGKEIT des Antragsstellers vorliegen. Mutwillig ist die Rechtsverfolgung, wenn eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung holen wir gern für Sie eine entsprechende Deckungszusage ein.

Notarkosten

Die Gebühren für den Notar sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben.

Die Höhe der Gebühr hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Sie orientiert sich an der durch den Notar zu erbringenden Dienstleistung.

Gerade beim Grundstückskauf kann die Höhe der Gebühr sehr unterschiedlich ausfallen:

Muss eine bestehende Grundschuld des Verkäufers gelöscht werden? Bedarf es der Eintragung eines Wegerechts? Wie hoch ist der Kaufpreis der Immobilie?

Die Vielzahl der möglichen Kombinationen macht eine exakte Berechnung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nahezu unmöglich. Wir versuchen jedoch Ihnen bereits einen Richtwert für die zu erwartenden Kosten zu nennen.