Fachgebiete

FACHGEBIETE

ERBRECHT

Ein Schwerpunkt unserer rechtsanwaltlichen und notariellen Tätigkeit liegt im Erbrecht. Bei uns können Sie nicht nur notarielle Testamente erstellen lassen, sondern auch das Erbe ausschlagen oder die Beantragung eines Erbscheins erreichen. Wir beraten Sie auch bei der Ermittlung von Erbquoten, der Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen oder allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Das Ableben eines Familienmitgliedes ist meist schmerzhaft und tragisch, aber dennoch unvermeidlich und ist leider Bestandteil des Lebens. Trotz dieser Tragik kann eine Erbschaft nicht nur Familien zusammenrücken lassen, sondern auch diese entzweien.

Wir sorgen dafür, dass Sie schon bei der Testamentserstellung hinreichend informiert sind und nach Ihrem Ableben Ihr tatsächlicher Wille zum Ausdruck kommt.

Auf der anderen Seite helfen wir Ihnen, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist und Sie nicht wissen, ob ein Testament besteht oder welche Familienmitglieder am Erbe partizipieren.

Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht

Wir stehen Ihnen bei einer beabsichtigten oder zu erwartenden Scheidung beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie ebenfalls in den Bereichen des Sorge- und Umgangs- oder Unterhaltsrechts. Gerne gestalten wir für Sie Eheverträge oder Trennungsfolgenvereinbarungen.

Wird die Ehe von beiden Ehegatten als gescheitert angesehen und leben die Parteien bereits länger als ein Jahr getrennt, steht einer einvernehmlichen Scheidung nichts im Wege, sodass wir den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen können.

Problematisch wird es jedoch, wenn nur ein Ehegatte die Ehe als gescheitert ansieht und der andere die Ehe fortführen möchte. Bei dieser nicht einvernehmlichen Scheidung sind die Interessen der einzelnen Parteien zu ermitteln. Im ersten Schritt liegt unser Augenmerk darauf, Ihre persönliche, wirtschaftliche und familiäre Situation zu analysieren.

Auch wenn die herausgearbeitete Position der Gegenseite einseitig übermittelt werden kann, bietet es sich gerade bei gemeinsamen Kindern an, die Interessen Ihres Ehepartners zu erforschen. Nur so kann eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden, welche das familiäre Miteinander nicht zusätzlich belastet. Auf diesem Weg können auch weitere Streitpunkte wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich behandelt werden.

Tätigkeitsschwerpunkte

Mietrecht

Eine umfassende und vertrauensvolle Beratung im Mietrecht ist für uns selbstverständlich. Wir vertreten sowohl Vermieter, als auch Mieter in ihren Mietrechtsstreitigkeiten.

Im Mietrecht gibt es eine Vielzahl von Kündigungsgründen. Trotzdem drehen sich die meisten Mietrechtstreitigkeiten um klassische Probleme wie Eigenbedarf und Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fürchten Sie, dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen? Oder sind Sie Eigentümer einer Wohnung und haben diese an Jemanden vermietet, der wiederholt keine Miete zahlt und sich weigert, die Wohnung zu verlassen? Egal auf welcher Seite Sie stehen, es bedarf stets einer exakten und ausführlichen Prüfung, ob die Kündigung wirksam ist und einer gerichtlichen Prüfung genügt.

Dabei prüfen wir die Kündigung und die einzelnen Kündigungsgründe, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Falls es nicht zu einer Einigung kommen sollte, vertreten wir Sie auch im Rahmen eines Räumungs- bzw. Zahlungsprozesses vor Gericht.

Außerdem beraten wir Sie, wenn bereits ein Urteil zu ihren Gunsten oder zu Ihren Lasten erstritten wurde und es um die Zwangsvollstreckung geht.

Tätigkeitsschwerpunkte

Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir helfen Ihnen bei der Schadensregulierung und Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen. Außerdem stehen wir Ihnen bei (vermeintlichen) Ordnungswidrigkeiten und bei einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis zur Seite.

Ein Verkehrsunfall ist leider etwas Alltägliches und kann jeden noch so vorsichtigen Verkehrsteilnehmer treffen. Dabei kann der Verkehrsunfall zu hohen Sachschäden oder sogar Personenschäden führen. Der Unfall kommt für jeden plötzlich und unerwartet. In vielen Fällen kann ein Schock folgen. Wir empfehlen, sich vor Ort nicht zur Sache zu äußern, um in einem Straf- oder Zivilverfahren keine Nachteile zu haben.

Den Haftpflichtversicherern ist als wirtschaftliches Unternehmen daran gelegen, im Rahmen der Schadensabwicklung so wenig Geld wie möglich zu zahlen. Auf Seiten der Versicherung haben Sie es daher mit erfahrenen Sachbearbeitern zu tun. Diese werden Sie nicht über die Ihnen zustehenden Rechte belehren und viele Schäden lediglich teilregulieren.

Begeben Sie sich nach dem Unfall zu uns. Wir helfen Ihnen bei der Schadensabwicklung und machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner, die gegnerische Versicherung, geltend.

Tätigkeitsschwerpunkte

StrafRECHT

Wir Verteidigen Sie nicht nur im Ermittlungs- sondern auch im Strafverfahren. Hierbei streben wir stets einen Freispruch oder eine bestmögliche Einstellung des Verfahrens an.

Egal welcher Straftat man beschuldigt wird, es gilt stets die erste Regel:

     Äußern Sie sich nicht ohne Ihren Rechtsanwalt.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf, Ihre Interessen im strafrechtlichen Verfahren als auch zivilrechtlich durchzusetzen. Wir setzen uns auch für Sie mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und erstatten bei Bedarf Strafanzeige.

Oft gestellte Fragen zum strafrechtlichen Themenkomplex haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Tätigkeitsschwerpunkte

ArbeitsRECHT

In allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind Sie bei uns in guten Händen. Unsere Kanzlei berät sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer.

Eine fachkundige Beratung beider Parteien ist nur dann möglich, wenn man die Interessen beider Seiten kennt und im Rahmen der Beratung berücksichtigen kann. So ist es dem Arbeitnehmer regelmäßig daran gelegen, den Arbeitslohn rechtzeitig zu erhalten und ausreichenden Urlaub zu bekommen. Der Arbeitgeber möchte dagegen eine zuverlässige Arbeitskraft beschäftigen.

Für beide Parteien ist am wichtigsten, dass die Auseinandersetzung keine Auswirkungen auf den Betrieb und das Betriebsklima hat.

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